Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Inanspruchnahme von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben.
Antragsstellende können die Förderung für Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Neben-erwerbsgründungen in den Haupterwerb erhalten, die in einem der Innovations-felder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Außerdem werden Beratungen vor dem Hintergrund struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit anerkannter Behinderung, gefördert.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die bei Antragstellung planen, in Nordrhein-Westfalen
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Fördersätze unterscheiden sich nach Antragstellenden und Art der Beratung, betragen aber mindestens 50 Prozent eines Tagewerksatzes von EUR 1.020. Die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Tagewerke variieren je nach Thema der Beratung. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüft, u. a. im Vordergrundstehen von betriebswirtschaftlichen Aspekten, Sachkundenachweis der Beraterinnen und Berater sowie Beginn der Beratung erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides.
Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt über dasEFRE-Antragsportal. Vorab ist ein Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Europäische Union
Das BMWK unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberuflerin und Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaft-lichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmens-führung.
Antragsberechtigt sind
gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüft, u. a. ausschließlich Förderung von Einzelberatungen, geeignetes Qualitätssicherungsinstrument der Beraterinnen und Berater sowie Kumulierungsverbot mit anderen Förderungen.
Der Antrag ist vor Beginn der geplanten Beratung über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründern mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.
Die Förderung soll Gründerinnen und Gründern dabei helfen, ihre Geschäftsidee in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen.
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben. Zudem wird vorausgesetzt, dass sie sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist.
Förderung: Monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für bis zu 12 Monate, also maximal 14.400 Euro. In Teams können bis zu 3 Gründerinnen oder Gründer gefördert werden, also mit bis zu EUR 43.200 je Team. Bei der Geburt eines Kindes kann das Stipendium um drei Monate verlängert werden. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Elterngeld beziehen, können das Stipendium bis zu 12 Monate pausieren.
Link zum Gründungsstipendium.NRW
Antragstellung 1. Schritt:
Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufnehmen, z.B.
GründungsOffensive Paderborn c/o WFG Paderborn
Heike Süß
05251 160 90 - 64
heike.suess@wfg-pb.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWK -Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren.
Der Wettbewerb besteht aus zwei Phasen.
Phase 1: Die Teilnehmenden melden sich online an und laden ihre Ideenskizze sowie ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (mit SWOT-Analyse).
Phase 2: Die besten Teilnehmenden aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus diesen Beiträgen die Preis-träger/innen aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.
Soweit Teilnehmer auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens vier Kalendermonate zurückliegen. Diese Frist gilt nicht für Unternehmergesellschaften mit beschränkter Haftung (UG).
Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.
Neben dem Preisgeld von bis zu 32.000 Euro erhalten Preisträger ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und
Qualifizierungsprogramm.
Link zum Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen
Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.
Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.
Den Gründungszuschuss ist bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen, bevor die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird.
Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westaflen
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erhalten eine einmalige Zuwendung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk.
Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerks-meistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. 13,5 Millionen Euro werden von der Landesregierung für Existenzgründungen im Hand-werk in den nächsten drei Jahren bereitgestellt. Durch die Neufassung der Meistergrün-dungsprämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver.
Antragsberechtigt sind Handwerksmeister/innen nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO). Antragsberechtigt sind darüber hinaus auch Handwerks-gesellen/innen in Meisterabschlussjahrgängen.
Die Förderung beträgt bis zu 10.500 €. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) bis zur Höhe von 15.000 € werden gefördert. Das Mindestinves-titionsvolumen an förderfähigen Ausgaben liegt bei 12.000 €.
Voraussetzung ist die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhal-tigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen von Betrieben und die tätige Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen als selbstständige Voll-existenz im Handwerk. Weitere Voraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen.
Link zur Meistergründungsprämie NRW
Die Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der zuständigen Handwerks-kammer im Rahmen einer Existenzgründungsberatung zu erstellen.
Die Handwerkskammer bestätigt mit qualifiziertem Fördervotum die wirtschaft-liche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Gründungsvorhabens und leitet den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde (LGH) weiter.
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
NRW.BANK
Die NRW.BANK fördert die Gründung sowie die Weiterentwicklung von Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen und ihr Vorhaben parallel durch ein Crowdfunding-Projekt mitfinanzieren.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), und Kleinst-unternehmen als gGmbH sowie GmbH, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.
Bedingungen für das Darlehen sind:
Antragstellende können eine Förderung aus dem Programm NRW.Micro.Crowd zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben und mit einer neuen positiven Crowdfinanzierung.
Der Antrag kann frühestens ab finaler Fixierung des Crowdfunding-Projekts auf der Plattform Startnext und spätestens 3 Tage vor Ende des Fundingzeitraums stellen. Einzureichen ist der Antrag bitte über das Kundenportal bei der NRW.BANK ein.
NRW.BANK
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einem Mikrokredit bei der Gründung und Weiterentwicklung eines normalerweise Kleinstunternehmens.
Antragsstellende können das NRW.Mikrodralehen für
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung erfolgt als Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.
Bedingungen für das Darlehen sind:
Antragstellende können das NRW.Mikrodarlehen zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben.
Nach der Beratung durch ein STARTERCENTER NRW ist der Antrag über das Kundenportal bei der NRW.BANK einzureichen.
Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziel der Fördeurng „Start-up Center.NRW“ ist die Weiterentwicklung bestehender Hochschul-Gründungsinitiativen und die nachhaltige Verfestigung von Aktivitäten.
Die Sensibilisierung für Unternehmertum, die Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern sowie die umfassende Unterstützung von Gründungsvorhaben stehen im Mittelpunkt. Eine entscheidende Rolle spielt zudem die nachhaltige Verankerung dieser Aktivitäten in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung.
Antragsberechtigt sind die Universitäten und Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der bereits bestehenden Exzellenz Start-up Center an sechs Universitäten des Landes.
Das Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der hochschuleigenen Gründungsunterstützung bis zu 36 Mio. Euro vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 zur Verfügung.
Frist für die Abgabe von Anträgen ist der 31. Mai 2024. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit der Förderrichtlinie Startup-Events.NRW unterstützt die Landesregierung die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen, Investorinnen und Investoren und der Wissenschaft.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Veranstalter/innen bei der Durch-führung von regionalen Matchmaking-Veranstaltungen mit Unternehmen und Investorinnen und Investoren, um innovativen Start-ups als Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation den Zugang zu Kapital und Aufträgen zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Veranstalterin oder Veranstalter des Events.
Gefördert werden die Ausgaben für bis zu 3 in Präsenz durchgeführte Veranstal-tungen pro Kalenderjahr.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je einzelner, abgegrenzter Veranstaltung.
Der Zuschuss beträgt bei Veranstaltungen mit 50 bis 100 teilnehmenden Personen maximal 5.000 Euro, bei Veranstaltungen mit 101 bis 250 teilnehmenden Personen maximal 15.000 Euro und bei Veranstaltungen ab 251 teilnehmenden Personen maximal 25.000 Euro.
Individuelle Beratungsleistungen für Start-ups werden nicht gefördert.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an die Bezirksregierung Detmold zu stellen. Für jede Veranstaltung muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden.
Bezirksrgierung Detmold
Dezernat 34
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, wenn sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.
Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens und keine Gründung des Unternehmens, vorwiegende Durch-führung und Verwertung in NRW, akademischer Abschluss der Gründerinnen und Gründer und deren Beschäftigung bei der antragstellenden Forschungs- bzw. Bildungseinrichtung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Einreichungsfristen sind jeweils der 31.1. und der 31.7. eines Jahres, der letzte Einreichungstermin ist der 31.7.2026.
Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Phasen:
Antragsberechtigt sind
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, u. a. das Vorhandensein einer Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung, der Abschluss der Unternehmensgründung zu Beginn der Förderung in Phase 2 und die Nutzung der Ergebnisse nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist die Projektskizze bei dem Projektträger einzureichen. Zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. werden Projektskizzen ausgewählt.
In der 2. Verfahrensstufe werden Antragstellende mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.
Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.
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