Werden Sie Gastgeber im Paderborner Land!
Sie haben ein Hotel oder eine Ferienwohnung im Paderborner Land und möchten diese bewerben? Auf dieser Seite möchten wir Sie gerne über Themen rund um die Unterkunftsvermietung im Paderborner Land informieren.
Welche Werbemöglichkeiten habe ich?
- Lokaler Eintrag
Für einen lokalen Eintrag im Gastgeberverzeichnis Ihres Ortes stehen Ihnen die Mitarbeiter der Tourist-Informationen Ihrer Kommune gerne zur Verfügugung. Die Kontaktdaten der Tourist-Informationen können Sie den Ortsseiten entnehmen.
- Regionaler Eintrag
Sie möchten Ihre Unterkunft gerne regional vermarkten? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht für die Aufnahme in unserem Gastgeberverzeichnis "Paderborner Land" in Kombination mit einem Eintrag auf unserer Homepage.
Das Gastgeberverzeichnis "Paderborner Land" wird jährlich neu aufgelegt. Das Printprodukt liegt in den lokalen Tourist-Informationen, auf Messen und sonstigen Werbeveranstaltungen sowie weiteren Auslagestellen im Paderborner Land zur Mitnahme für Gäste bereit. Darüber hinaus wird eine hohe Anzahl des Gastgeberverzeichnisses bei Prospektanfragen an Interessenten im In- und Ausland verschickt. Der Gastgebereintrag für das Paderborner Land beinhaltet neben dem Printeintrag auch die Online-Darstellung der Unterkunft auf unserer Homepage unter der Rubrik "Gastgeber".
Was muss ich bei der Vermietung von Unterkünften beachten?
Wenn Sie eine Unterkunft vermieten möchten, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Meldepflicht
Laut dem Bundesmeldegesetz ist jeder Beherbergungsbetrieb dazu verpflichtet, für den Gast einen Meldeschein auszufüllen. Dies kann seit 2020 auch digital erfolgen.
- Beherbergungsstatistik
Hat ein Gastbetrieb mehr als 9 Betten, so ist dieser dem jeweiligen statistischem Landesamt zur Meldung verpflichtet. Auch diese Angabe kann digital erfolgen. - Kurabgaben
Manche Kommunen erheben Abgaben wie beispielsweise Kurtaxe. Diese muss vom Gastgeber an die jeweilige Kommune abgeführt werden. Ansprechpartner ist Ihre Tourist-Information vor Ort. - Gewerbeordnung
Um zu klären, ob eine ggf. gewerbliche Tätigkeit vorliegt, sind Vermieter verpflichtet, das örtliche Gewerbeamt über ihre Vermietungen zu informieren. (Gewerbeordnung) - Preisangabenverordnung
Auch für Beherbergungsbetriebe gilt: "Wer als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise)." §1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV). Dies sollten Gastgeber auf allen Plattformen, auf denen Sie werben und Preise angeben, beachten.
Ausführliche Informationen für Erst-Vermieter stellt der Deutsche Tourismusverband auf seiner Internetseite bereit.
Fördermöglichkeiten für Gastgewerbe und Tourismus
Land fördert Digitalisierung im Handel, Gastgewerbe und Tourismus
Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe mit weniger als 50 Mitarbeitern können aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss Unterstützung für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.
„Gestärkt durch die Krise“ mit 80%-Förderung für Organisationberatung (bis 31.08.2022)
Für kleine und mittelständische Betriebe: Mit dem Förderprogramm sollen Unternehmen darin unterstützt werden, eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren, um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen gut und nachhaltig zu meistern und auf weitere Krisen besser vorbereitet zu sein.
Ansprechpartner bei der OWL GmbH: Regionalagentur OWL, Herr Andreas Lühmann, Telefon: 0521-967 33 200